Wir bilden für Sie aus:
Wir freuen uns auf Sie
Ihr Canis Fidus Team
Viele Hunderassen gehen leicht und bereitwillig soziale Bindungen mit ihrem Menschen ein. Das macht sie so besonders. Hunde zeichen sich durch ihre besonderen Fähigkeiten wie, dem Menschen gefallen wollen, für ihn zu arbeiten, ihn zu schützen und ihre Lernwilligkeit aus.
In diesem Beitrag soll es nicht um die geeigneten Hunderassen zur Assistenzhundeausbildung gehen, sondern vielmehr darum, was auf Herrchen oder Frauchen wartet, wenn sie sich für einen Assistenzhund entscheiden.
Wir alle kennen die Filmhunde Lessie, Boomer oder mein Partner mit der kalten Schnauze. In den Filmen werden die besonderen Beziehungen zwischen Mensch und Hund erzählt.
Wer genau hinschaut, bemerkt, dass alle Filmgeschichten eines gemeinsam haben - der Hund ist ein wertvoller, teilweise unersetzlicher Partner für den Menschen. Der Partner mit der kalten Schnauze schützt den Polizisten vor den Gangstern und rettet ihm so das Leben. Belustigend zerstört der Hund die Wohnungseinrichtung, nachdem er nicht im Bett schlafen durfte und bringt damit sein Herrchen aus der Fassung. Doch sein Herrchen sorgt trozdem für den Hund und verschafft ihm ein Rendevouz mit einer hübschen Hundedame.... Diese Hundegeschichten beinhalten folgende Elemente:
Vertrauen - Beziehung - Führung sind das A und O für ein gelungenes Mensch & Hund Team.
Damit die Hunde die von uns gewünsche Leistung als Assistenzhund erfüllen können, muss ich mir sicher sein, dass ich folgendes erfüllen kann.
Das sind die Aufgaben des Menschen für seinen Assistenzhund - kann ich das leisten?
Es vergehen von der Welpenzeit an 18-24 Monate, bis der Hund zu einem Partner mit der kalten Schnauze wird.
Ist eine solide Grundlage die aus finanzieller Versorgung und sozialem Zusammenleben besteht geschaffen, wird die Ausbildung des Mensch & Hund Teams gelingen.
Dagmar Tennhoff
Aspastraße 15
59394 Nordkirchen
Telefon: 0 25 96/33 37
Prüfung für Assistenzhunde
Zugelassene qualifizierte Prüferin für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV durch das Ministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag des Vereins Assistenzhunde e.V. prüfen wir nach den Vorgaben der derzeitig gültigen AHund Verordnung.
Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG