Herzlich willkommen

Wir bilden für Sie aus:

Blindenführhunde

Assistenz-Begleithunde

Diabeteswarnhunde

PTBS Begleithunde

Therapie-& Besuchshunde


Wir freuen uns auf Sie

Ihr Canis Fidus Team

Seit dem 01. Juli 2021 ist das neue BGG in Kraft. Regelungen für Assistenzhunde sind im Abschnitt 2b, § 12e – 12l, festgelegt.

Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.

Assistenzhunde e.V. hält weitere Informationen zur Mensch - Hund Gemeinschaft für Sie bereit

Dagmar Tennhoff

Aspastraße 15
59394 Nordkirchen

Telefon: 0 25 96/33 37

Schreiben Sie uns ...


Prüfung für Assistenzhunde

Zugelassene qualifizierte Prüferin für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV durch das Ministerium für Arbeit und Soziales


Im Auftrag des Vereins Assistenzhunde e.V. prüfen wir nach den Vorgaben der derzeitig gültigen AHund Verordnung.

Prüfung Assistenzhunde e.V.


Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG

IHK-Qualifizierung für ein bundesweit anerkanntes Zertifikat „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK“   


Wir sind Mitglied:

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