Unsere treuen Hunde leisten viele Jahre wertvolle Arbeit für uns.
Um das 10. Lebensjahr herum zeigen viele Hunde altersbedingte Müdigkeitserscheinungen.
Ihre Fähigkeiten lassen nach. Manche Hunde erkranken und können ihre Arbeit nicht mehr ausführen. Dann sind sie nicht mehr in der Lage, die für uns so wichtige Arbeit zu verrichten. Respektvoll und dankbar schauen wir auf die vergangene schöne Zeit mit unserem Hund zurück und stellen uns der wichtigen Aufgabe, dem Hund seinen wohlverdienten Ruhestand zu bereiten.
Frühzeitig besprechen Trainer/in und Hundehalter/in, wie der Ruhestand des Hundes zu gestalten ist. Es ist nicht jedem Hundehalter aufgrund seiner eigenen Erkrankung möglich, seinen Hund zu versorgen und zu pflegen. Möglicherweise müssen Hund und Halter sich nun trennen.
Wir suchen liebevolle Pflegefamilien, die einem ca. zehnjährigen Assistenzhund im Ruhestand ein Zuhause geben möchten.
Die Bedürfnisse unserer Assistenzhund Pensionäre sind:
Unsere Assistenzhund – Pensionäre sind starke Persönlichkeiten.
Ihre jahrelange Arbeit als „Assistent“ haben sie gestärkt in Gehorsam und Geduld. Unsere Hunde strahlen Ruhe und eine gewisse Weisheit aus. Schließlich haben sie jahrelang durch selbstständiges Arbeiten ihren Menschen unterstützt.
Sie müssen vorbereitet sein.
Alters- oder Krankheitsbedingt kann sich der Gesamtzustand des Hundes schnell verschlechtern. Dann braucht er Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und Zuwendung. Bedenken Sie, es kommt die Zeit des Abschiednehmens. Dann bedarf es viel Kraft, den Hund in den Tod zu begleiten oder ihn erlösen zu lassen. So kann der Hund Ihnen Sorgen und Trauer bereiten. Sind sie dafür bereit.
Sie sind interesseirt? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Dagmar Tennhoff
Aspastraße 15
59394 Nordkirchen
Telefon: 0 25 96/33 37
Prüfung für Assistenzhunde
Zugelassene qualifizierte Prüferin für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV durch das Ministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag des Vereins Assistenzhunde e.V. prüfen wir nach den Vorgaben der derzeitig gültigen AHund Verordnung.
Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG