Datum | Beginn | Ende | Zusatzinformation |
4. Feb 2017 | 10:00 | 17:00 | |
4. Mär 2017 | 10:00 | 17:00 | |
25. Mär 2017 | 10:00 | 17:00 | |
6. Mai 2017 | 10:00 | 17:00 | |
3. Jun 2017 | 10:00 | 17:00 | |
8. Jul 2017 | 10:00 | 17:00 | |
2. Sep 2017 | 10:00 | 17:00 | |
7. Okt 2017 | 10:00 | 17:00 | |
11. Nov 2017 | 10:00 | 17:00 | |
9. Dez 2017 | 10:00 | 17:00 |
Selbstausbildung meines Assistenzhundes
Jeder Assistenzhund braucht für seine zukünftige Arbeit eine gute Sozialisierung an seine Umwelt.
Für den Hund ist der Mensch der wichigste Bindungspartner. Deshalb ist es von großem Vorteil, wenn Mensch und Hund von Anfang an den Weg der Ausbildung gemeinsam gehen.
" Für dich ist dein Hund ein Teil deiner Welt - für deinen Hund bist du die Welt "
Unabhägig davon, ob der Hund später als Begleithund, Therapiehund, PTBS Hund oder Diabeteswarnhund ausgebildet wird, ist die Grundausbildung aller Assistenzhunde gleich.
Der Hund muss sich angemessen und souverän verhalten, besonders weil er seinen Teampartner in der Öffentlichkeit und vielen weiteren Lebenssituationen begleitet. Die Teilnahme an diesem Seminar bietet große Vorteile ....
In vielen Trainingssituationen ist es notwendig, dass andere Personen und Artgenossen anwesend sind.
Die Erfahrung in meiner Trainertätigkeit hat mir gezeigt, dass dies im Einzeltraining häufig schwer zu realisieren ist. Besonders deshalb ist das Seminar mit Teilnehmern, die das gleiche Ziel verfolgen von deutlichem Vorteil. Gemeinsam das gleiche Ziel verfolgen, bietet gleichfals eine gute Grundlage zum Erfahrungsaustausch.
Die Assistenzhundeausbildung umfasst:
In dieser Ausbildung lernt der angehende Assistenzhund:
In dieser Ausbildung lernt der zukünftige Assistenzhunde - Teampartner:
Dagmar Tennhoff
Aspastraße 15
59394 Nordkirchen
Telefon: 0 25 96/33 37
Prüfung für Assistenzhunde
Zugelassene qualifizierte Prüferin für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV durch das Ministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag des Vereins Assistenzhunde e.V. prüfen wir nach den Vorgaben der derzeitig gültigen AHund Verordnung.
Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG